RATGEBER · STAND 15.10.2026
Frauenarzttermin bekommen: 116117, Fristen, Wege (2026)
Für einen Frauenarzttermin hast du drei Wege: die Praxis direkt, ihre offene Sprechstunde und die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter 116117. Eine Überweisung brauchst du für keinen davon. Hier steht, was jeder Weg leisten muss, wo die Grenzen liegen und was gilt, wenn du einen vermittelten Termin nicht wahrnehmen kannst.
Zuerst direkt bei der Praxis fragen
Mehrere Kassenärztliche Vereinigungen raten, zuerst selbst in der Wunschpraxis nach einem Termin zu fragen und erst danach die Terminservicestelle einzuschalten. Für Kontroll- und Routineuntersuchungen bekommst du laut KV Sachsen-Anhalt direkt in den Praxen oft frühere Termine als über die Terminservicestelle.
Praxen in deiner Nähe findest du auch über die Arzt- und Psychotherapeuten-Suche auf 116117.de.
Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Offene Sprechstunde: fünf Stunden pro Woche ohne Termin
Frauenarztpraxen gehören zu den Fachgruppen, die eine offene Sprechstunde anbieten müssen. Bei vollem Versorgungsauftrag sind das mindestens fünf Stunden pro Woche ohne vorherige Terminvereinbarung, bei einem reduzierten Versorgungsauftrag anteilig weniger.
Die Praxen müssen diese Zeiten bekannt geben, zum Beispiel auf ihrer Website, per Anrufbeantworter oder per Aushang, und sie ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Veröffentlichung melden. Wie der Ablauf vor Ort aussieht, erfährst du direkt bei der Praxis.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
Terminservicestelle 116117: ohne Überweisung und ohne Code
Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln Termine für gesetzlich Versicherte. Du erreichst sie am Telefon unter 116117, auch nachts und am Wochenende, über den 116117-Terminservice im Internet oder über die 116117-App.
Für einen Termin bei einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt brauchst du dabei weder eine Überweisung noch einen Vermittlungscode. Das ist eine Ausnahme: Für die meisten anderen Fachrichtungen verlangt die Terminservicestelle eine Überweisung mit Code. In der 116117-App kannst du Frauenarzttermine direkt buchen.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Welche Fristen die Terminservicestelle einhalten muss
Das Sozialgesetzbuch (§ 75 SGB V) gibt der Terminservicestelle klare Regeln vor:
- Binnen einer Woche muss sie dir einen Termin vermitteln.
- Die Wartezeit auf diesen Termin darf vier Wochen nicht überschreiten.
- Findet sie in dieser Frist keinen Praxistermin, muss sie dir einen ambulanten Termin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten.
- Der Termin muss in zumutbarer Entfernung liegen. Bei Frauenärzten ist das laut KV Sachsen-Anhalt der Fall, wenn du höchstens eine halbe Stunde länger fährst als zur nächstgelegenen Frauenarztpraxis.
Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Die wichtigste Ausnahme: Vorsorge und Routine
Die Fristen gelten nicht für jedes Anliegen. Bei verschiebbaren Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen entfällt laut Gesetz der Ersatztermin im Krankenhaus; die Terminservicestelle muss dann nur in einer angemessenen Frist vermitteln. Die KV Bayerns nimmt Vorsorgeuntersuchungen ausdrücklich von der Frist aus, und die KV Sachsen-Anhalt vermittelt Routinetermine unter Umständen später.
Für die regelmäßige Früherkennung hilft dir die Vier-Wochen-Regel deshalb kaum. Solche Termine vereinbarst du am besten frühzeitig direkt mit der Praxis.
Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Keine Wunschpraxis, und eine Absage hat Folgen
Eine bestimmte Praxis oder einen Wunschtermin vermittelt die Terminservicestelle nicht. Du bekommst einen Termin dort, wo im fraglichen Zeitraum etwas frei ist. Bist du schon bei einer Frauenärztin in Behandlung oder hast bereits einen Praxistermin, bittet etwa die KV Sachsen-Anhalt, auf eine Vermittlung zu verzichten.
Kannst du einen vermittelten Termin nicht wahrnehmen, sag ihn rechtzeitig ab. Wo, regeln die KVen unterschiedlich: In Niedersachsen sagst du in der Praxis ab, in Nordrhein über die Terminservicestelle. Einen Ersatztermin muss sie dir danach nicht anbieten. Sagst du einen gerade erhaltenen Termin noch am selben Tag ab, kann sie dir einen zweiten anbieten.
Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 15.10.2026
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